Grundschule Schirgiswalde "Goetheschule" 
Ich mit dir und du mit mir - Das sind wir.

! Neu ab dem 18.05.2021 !!

  

Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahl im Landkreis Bautzen dürfen alle unsere Schülerinnen und Schüler ab dem 20.5.2021 wieder in den Präsenzunterricht. Es findet eingeschränkter Regelbetrieb nach dem Prinzip der festen Gruppen statt.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • In unserem Schulgebäude und -gelände besteht weiterhin die Maskenpflicht.
  • Es wird weiterhin zweimal die Woche ein Test nach aktualisierten Bedingungen stattfinden. (Schreiben vom 15.5.2021) Das bedeutet Selbstauskünfte sind nicht mehr akzeptiert. Sollten die Kinder den Test in der Schule durchführen, so benötigen wir eine aktualisierte Einwilligungserkärung.



  • Die Schulbesuchspflicht ist weiterhin außer Kraft gesetzt. Sollten Sie diese bereits beantragt haben, bleibt dies bestehen.
  • Stunden- und Pausenplan ist wieder vom April güitg.


Wir freuen uns sehr am Donnerstag wieder all unsere Schülerinnen und Schüler begrüßen zu dürfen.



Ergänzungen 

Da es zu einigen Nachfragen kam. Die bereits bestehenden Regelungen bleiben bestehen!

Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind von der Schulbesuchspflicht zu befreien.
Sollten Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden wollen, muss der Schule eine schriftliche Abmeldung vorliegen. In dieser bestätigen Sie, dass Sie die Lernaufgaben mit Ihrem Kind zuhause erledigen und damit die Schulpflicht erfüllen. 
Es ist zwar die Schulbesuchspflicht aber nicht die Schulpflicht aufgehoben worden!

Sie erhalten dann in Absprache mit den Fachlehrern die Lernaufgaben meist täglich. Diese Aufgaben werden eventuell durch Tafelbilder oder kurze Erläuterung ergänzt, sind aber nicht zu vergleichen mit der Aufarbeitung der Lernaufgaben aus dem Winter. 
Für diese Lernaufgaben besteht eine Abgabepflicht bis Freitag 12.00 Uhr in der Schule.
Am Montag können diese Dinge dann wieder in der Schule abgeholt werden, um die Lernaufgaben der neuen Woche zu erfüllen. 

Die Leistungsbewertung findet weiterhin statt. Dies klären dann die zuständigen Fachlehrer mit Ihnen.


!! Neu ab dem 29.3.2021 !!

Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 ergibt sich folgende Änderung für unsere Grundschule:

Die Testpflicht wird nun auf die Primarstufe ausgedehnt.
Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern am Montag und Donnerstag durchgeführt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. 

Die Testung findet im Klassenverband am Montag und Donnerstag statt. Dabei unterstützen die Klassenlehrerinnen Ihre Kinder in der 1. Unterrichtsstunde.
Für die Durchführung benötigen wir die Einwilligungserklärung von Ihnen. Geben Sie diese bitte am Montag mit in die Schule.

Einwilligungserklärung Selbsttest
Einwilligungserklärung.pdf (175.6KB)
Einwilligungserklärung Selbsttest
Einwilligungserklärung.pdf (175.6KB)




Sollten Sie ihr Kind zuhause testen lassen, benötigen wir die Anlage 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am Montag und Donnerstag in der Schule. Die Selbsttests müssen dann von Ihnen selbstständig besorgt werden.

Bitte beachten Sie, dass ein mögliches ärztliches Attest nur 3 Tage Gültigkeit hat. 

 

Bescheinigung über negativen Test
Bescheinigug Negativitätstest.pdf (76.88KB)
Bescheinigung über negativen Test
Bescheinigug Negativitätstest.pdf (76.88KB)




Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie außerdem über den Blog des SMK.


22.02.2021 Erweiterte Maskenpflicht

Nach neuer Beschlussfassung durch das Sächsische Kabinett gilt:

Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude unserer Grundschule besteht für alle Kinder, Eltern und weiteres schulisches Personal die Maskenpflich.

Die Schülerinnen und Schüler tragen die Mund-Nase-Bedeckung:

  • beim Betreten des Schulgebäudes am Morgen und beim Verlassen nach dem Unterricht
  • im gesamten Schulhaus
  • auf dem Weg in den Speisesaal
  • auf dem Weg in die Horte.

Während des Unterrichts und der Hofpause muss keine Maske getragen werden.


15.2.2021 Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb

Beschlossen durch das Sächsische Kabinett startet am dem 15.2.2021 für unsere Grundschule der eingeschränkte Regelbetreib. Das bedeutet konkret:

 

  • Die Schulpflicht wurde aufgehoben. Sollten Sie Ihr Kind weiter von zuhause beschulen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrer Klassenlehrerin. Diese bespricht dann die weitere Vorgehensweise mit Ihnen.
  • Der Unterricht findet in festen Gruppen statt. Das bedeutet es wird keine Aufteilung der einzelnen Klassen geben. Auch die Hofpausen und das Mittagessen findet in diesen Gruppen statt.
  • Aufgrund der verschärften Hygienemaßnahmen wird es veränderte Pausen- und Mittagszeiten geben.
  • Der neue Stundenplan beinhaltet verstärkt die Hauptfächer, um Lernthemen- und Aufgaben intensiv aufzuholen. 
  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude besteht für die Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen einer Maske. Diese kann dann im festen Klassenverband abgesetzt werden.
  • Der Hygieneplan der Grundschule Schirgiswalde gilt weiterhin!



Hygieneplan der Grundschule Schirgiswalde





Umgang mit Krankheits-  und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen (Stand: 16.09.2020)




Allgemeinverfügungen und Sächsische Verordnungen

Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 15.02.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_15.02.2021.pdf (793.83KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 15.02.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_15.02.2021.pdf (793.83KB)
Allgemeinverfügung ab 15.02.2021
Allgemeinverfügung_15.02.2021.pdf (266.37KB)
Allgemeinverfügung ab 15.02.2021
Allgemeinverfügung_15.02.2021.pdf (266.37KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 26.01.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_26.01.2021.pdf (553.01KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 26.01.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_26.01.2021.pdf (553.01KB)
Allgemeinverfügung ab 09.01.2021
Allgemeinverfügung_9.01.2021.pdf (174.61KB)
Allgemeinverfügung ab 09.01.2021
Allgemeinverfügung_9.01.2021.pdf (174.61KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 08.01.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_8.01.2021.pdf (554.8KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 08.01.2021
Sächsische_Corona-Schutz-Verordnung_8.01.2021.pdf (554.8KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 11.12.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 11.12.2020.pdf (551.04KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 11.12.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 11.12.2020.pdf (551.04KB)


Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 27.11.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 27.11.2020.pdf (355.06KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 27.11.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 27.11.2020.pdf (355.06KB)



Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 30.10.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 30.10.2020.pdf (478.47KB)
Sächsische CoronaSchutz Verordnung ab 30.10.2020
Sächsische CoronaSchutz Verordnung vom 30.10.2020.pdf (478.47KB)
Allgemeinverfügung vom 13.08.2020
Allgemeinverfügung-Schulen-Kitas-2020-08-13.pdf (241.64KB)
Allgemeinverfügung vom 13.08.2020
Allgemeinverfügung-Schulen-Kitas-2020-08-13.pdf (241.64KB)