! Neu ab dem 18.05.2021 !!
Aufgrund der sinkenden Inzidenzzahl im Landkreis Bautzen dürfen alle unsere Schülerinnen und Schüler ab dem 20.5.2021 wieder in den Präsenzunterricht. Es findet eingeschränkter Regelbetrieb nach dem Prinzip der festen Gruppen statt.
Bitte beachten Sie folgendes:
Wir freuen uns sehr am Donnerstag wieder all unsere Schülerinnen und Schüler begrüßen zu dürfen.
Ergänzungen
Da es zu einigen Nachfragen kam. Die bereits bestehenden Regelungen bleiben bestehen!
Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihr Kind von der Schulbesuchspflicht zu befreien.
Sollten Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht abmelden wollen, muss der Schule eine schriftliche Abmeldung vorliegen. In dieser bestätigen Sie, dass Sie die Lernaufgaben mit Ihrem Kind zuhause erledigen und damit die Schulpflicht erfüllen.
Es ist zwar die Schulbesuchspflicht aber nicht die Schulpflicht aufgehoben worden!
Sie erhalten dann in Absprache mit den Fachlehrern die Lernaufgaben meist täglich. Diese Aufgaben werden eventuell durch Tafelbilder oder kurze Erläuterung ergänzt, sind aber nicht zu vergleichen mit der Aufarbeitung der Lernaufgaben aus dem Winter.
Für diese Lernaufgaben besteht eine Abgabepflicht bis Freitag 12.00 Uhr in der Schule.
Am Montag können diese Dinge dann wieder in der Schule abgeholt werden, um die Lernaufgaben der neuen Woche zu erfüllen.
Die Leistungsbewertung findet weiterhin statt. Dies klären dann die zuständigen Fachlehrer mit Ihnen.
!! Neu ab dem 29.3.2021 !!
Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung vom 29.03.2021 ergibt sich folgende Änderung für unsere Grundschule:
Die Testpflicht wird nun auf die Primarstufe ausgedehnt.
Die Tests werden von den Schülerinnen und Schülern am Montag und Donnerstag durchgeführt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht.
Die Testung findet im Klassenverband am Montag und Donnerstag statt. Dabei unterstützen die Klassenlehrerinnen Ihre Kinder in der 1. Unterrichtsstunde.
Für die Durchführung benötigen wir die Einwilligungserklärung von Ihnen. Geben Sie diese bitte am Montag mit in die Schule.
Sollten Sie ihr Kind zuhause testen lassen, benötigen wir die Anlage 2 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung am Montag und Donnerstag in der Schule. Die Selbsttests müssen dann von Ihnen selbstständig besorgt werden.
Bitte beachten Sie, dass ein mögliches ärztliches Attest nur 3 Tage Gültigkeit hat.
Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie außerdem über den Blog des SMK.
22.02.2021 Erweiterte Maskenpflicht
Nach neuer Beschlussfassung durch das Sächsische Kabinett gilt:
Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude unserer Grundschule besteht für alle Kinder, Eltern und weiteres schulisches Personal die Maskenpflich.
Die Schülerinnen und Schüler tragen die Mund-Nase-Bedeckung:
Während des Unterrichts und der Hofpause muss keine Maske getragen werden.
15.2.2021 Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb
Beschlossen durch das Sächsische Kabinett startet am dem 15.2.2021 für unsere Grundschule der eingeschränkte Regelbetreib. Das bedeutet konkret:
Hygieneplan der Grundschule Schirgiswalde
Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern in der Kindertagesbetreuung und in Schulen (Stand: 16.09.2020)
Allgemeinverfügungen und Sächsische Verordnungen